a) Erwachsene, die aufgrund einer Erkrankung oder immunsuppressiver Behandlungen immungeschwächt sind, mit Indikation zur Präexpositionsprophylaxe einer Coronavirus-19-Erkrankung
nicht belegt
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b) Jugendliche ab 12 Jahren mit mindestens 40 kg Körpergewicht, die aufgrund einer
Erkrankung oder immunsuppressiver Behandlungen immungeschwächt sind, mit
Indikation zur Präexpositionsprophylaxe einer Coronavirus-19-Erkrankung
nicht belegt
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