a) In der Monotherapie, wenn Diät und Bewegung allein den Blutzucker nicht ausreichend kontrollieren und eine Anwendung von Metformin aufgrund von Unverträglichkeit als ungeeignet erachtet wird
nicht belegt
221,400
b1) In der Zweifachkombination mit Metformin
nicht belegt
468,700
b2) In der Zweifachkombination mit einem anderen blutzuckersenkenden Arzneimittel außer Metformin und Insulin
nicht belegt
35,900
c) In Kombination mit mindestens zwei anderen blutzuckersenkenden Arzneimitteln, wenn diese den Blutzucker zusätzlich zu Diät und Bewegung nicht ausreichend kontrollieren
nicht belegt
77,400
d) In Kombination mit Insulin (mit oder ohne orales Antidiabetikum)
nicht belegt
550,000