1a. Patienten mit Schweregrad II (50 % ≤ FEV1 < 80 % Soll)
nicht belegt
2.203.500
1b. Patienten mit Schweregrad III (30 % ≤ FEV1 < 50 % Soll) und < 2 Exazerbationen pro Jahr:
beträchtlich (Hinweis)
139.500
1c. Patienten mit Schweregrad IV (FEV1 < 30 % Soll oder respiratorische Insuffizienz) und < 2 Exazerbationen pro Jahr
nicht belegt
14.000
2. Bei darüberhinausgehenden Schweregraden (30 % ≤ FEV1 < 50 % Soll bzw. FEV1 < 30 % Soll oder respiratorische Insuffizienz) mit ≥ 2 Exazerbationen pro Jahr:
nicht belegt
198.500